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Unterstützung am Laptop | © monkeybusinessimages - Getty Images/iStockphoto

Ambulant Begleitetes Wohnen (ABW)

Ambulant Begleitetes Wohnen (ABW)

Eine Behinderung bedeutet noch lange nicht, dass das vertraute Zuhause verlassen werden muss. Durch individuelle ambulante Unterstützung kann der gewohnte Lebensmittelpunkt im vertrauten Umfeld oft und für lange Zeit erhalten bleiben.

Unsere Mitarbeiter unterstützen Menschen mit Behinderungen bei der Selbstorganisation ihres Alltags in der eigenen Wohnung. Dazu gehört zum Beispiel:

  • die Selbstversorgung und Haushaltsführung auch durch die Organisation von Pflege-, Hilfs- und Assistenzdiensten (Körperpflege, Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen) sicher zu stellen
  • soziale Kontakte zu erhalten und neue zu knüpfen / Hilfestellung bei der Erweiterung sozialer Kompetenzen
  • den Kontakt mit Ämtern und Behörden (Antragstellung, Behördengänge) zu organisieren
  • Hilfestellung im Bereich Wohnen, Freizeit und Arbeiten

Nach Absprache mit den Nutzern wird zusammen mit unseren pädagogischen Fachkräften ein individueller Hilfeplan entwickelt. In Abhängigkeit von den bewilligten Leistungen wird mit dem Teilnehmer besprochen welche festen oder flexiblen Unterstützungstermine geplant werden können.

Das Ambulant Begleitete Wohnen richtet sich an Menschen mit Behinderung, die in ihrer eigenen Wohnung allein oder in Partnerschaft selbständig leben können.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

ABW ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, die Kosten trägt in der Regel der Bezirk Oberbayern. Wenn Einkommen-/Vermögensgrenze überschritten wird, ist ein Eigenanteil zu leisten.

Ja, gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Förderung und Unterstützung einer selbständigen und selbstbestimmten Lebensführung. Die Hilfe zur Selbsthilfe steht im Vordergrund. Zusammen mit Ihnen ermitteln wir den aktuellen Hilfebedarf und die erforderlichen Maßnahmen.

Nein, das können wir leider nicht. Wir können Ihnen jedoch bei der Suche behilflich sein.

Nein, wir betreuen volljährige Menschen, die überwiegend körperlich und/oder geistig behindert sind.

Nein. Gesetzliche Betreuungen übernehmen wir nicht.

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